![]() Abbildung: Kultusministerium Baden-Württemberg
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Liebe Eltern,
laut Verordnung des Kultusministeriums vom 19.03.2021 besteht ab Montag, 22.03.2021 für alle SchülerInnen, also auch für die Grundstufe eine durchgängige Maskenpflicht. Vorgeschrieben sind nach der Corona-Verordnung medizinische Masken, also FFP-2 oder KN95 Masken, sowie auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagepn Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist. Ärztliche Atteste, die das Nicht-Tragen einer Maske bescheinigen, haben nach wie vor ihre Gültigkeit.
Von der Möglichkeit, ab der 5. Klasse im Wechselbetrieb zu unterrichten, werden wir zumindest für die Woche bis zu den Osterferien an der COS Abstand nehmen.
Herzliche Grüße
Michael Fraas
Sonderschulrektor
Weiterhin finden Sie hier die wichtigen und aktuellen Informationen des Kultusministeriums. Quelle: Fra, Hi, 20.03.2021, 17.00 Uhr |